IPF Isartal e. V.

Herzlich Willkommen
bei den Islandpferdefreunden Isartal!


Fördergruppe „B22“ des IPZV-Landesverbandes Bayern

Aufnahmekriterien

  • Der Reiter muss aus der Altersklasse der Junioren ausgeschieden sein.
  • Hauptverein muss ein dem IPZV Bayern e.V. angeschlossener Regional- oder Ortsverein sein. Dies gilt bereits beim Erreiten der Qualifkations-note.
  • Der Reiter darf nicht Mitglied eines Kaders eines anderen Landes oder Landesverbands sein bzw. Mitglied im Bundeskader des IPZV e.V (Dachverband)
  • Erreichen der benötigten Qualifikation (siehe unten), wobei die Punkte der vergangenen Saison für die Qualifikation der nächsten gelten.

Berufung:

  • Die Berufung erfolgt schriftlich durch den Sportwart des IPZV-.Landesverbandes Bayern.
  • Der Reiter muss sich eigenständig bis zum Ablauf eines jeden Jahres beim Sportwart melden und dort seine Turnierergebnisse sowie seine Adressdaten hinterlegen. Die Berufung erfolgt im Januar eines jeden Jahres.
  • In besonderen Fällen (z.B. bei herausragenden sportlichen Leistungen)

kann auch eine Berufung während der laufenden Saison vorgenommen werden.

  • Die Berufung erfolgt in der Regel schriftlich und erlangt erst nach der schriftlichen Einwilligung des Berufenen Gültigkeit. Kurzfristig kann auch eine Berufung mündlich erfolgen, diese gilt jedoch bis zur schriftlichen Einwilligung als vorläufig.

Rechte der „B22“-Mitglieder:

  • Tragen einer speziellen Kleidung und des Logos der „B22“.
  • Inanspruchnahme der Förderleistungen des IPZV-Landesverbandes Bayern.
  • Wahl eines Sprechers: Der Sprecher vertritt die „B22“-Mitglieder gegenüber allen höheren Gremien in die „B22“ betreffenden Angelegenheiten. Er übernimmt auch Aufgaben bei der Organisation und Verwaltung der Gruppe. Die Wahl erfolgt jährlich, bzw. nach Bedarf.

Pflichten der „B22“-Mitglieder:

  • Teilnahme an der Mitgliederversammlung des Landesverbandes Bayern.
  • Repräsentation der „B22“ und des Islandpferdes bei entsprechenden Anlässen (z.B. Aufmärsche bei Turnieren).
  • Teilnahme an den Bayerischen Meisterschaften
  • Eine Teilnahme an den Deutschen Meisterschaften ist bei entsprechender Qualifikation wünschenswert
  • Falls bei einem Turnier Sprecherinfos angegeben werden können, wäre ein Hinweis „Mitglied der B22 des LV Bayerns“ wünschenswert
  • Eigenständige Informationspflicht über errittene Turniernoten an den Sprecher der B22 oder den Sportwart.
  • Entrichten der Eigenbeteiligung an den IPZV-Landesverband Bayern
  • Fairer Sport gegenüber den Pferden und den anderen Reitern

Qualifikation:

  • Die Qualifikation ist nur als Pferd-Reiter-Qualifikation möglich.
  • Es zählen die Ergebnisse der Vorentscheidung.
  • Die Qualifikationsnote muss zweimal pro Kalenderjahr mit demselben Pferd erritten werden.
  • Als Qualifikationsturniere zählen alle offiziellen IPZV Turniere und World-Ranking-Turniere im Ausland.
  • Alle Reiter müssen bis zum 01.10. des jeweiligen Jahres unaufgefordert einen Auszug aus dem Zentralregister beim „B22“-Sprecher oder beim Sportwart einreichen.
  • Die Qualifikationsnote ist die für die Leistungsklasse 3 benötigte Note der jeweiligen Prüfung.

Kleidung:

  • Der „B22“-Reiter erhält zum Beitritt in die Fördergruppe einen Aufnäher für das Reitsakko. Er ist berechtigt, diesen auf Turnieren zu tragen. Die Kosten für den Aufnäher trägt der Landesverband.
  • Beim Ausscheiden aus der Fördergruppe ist der Aufnäher wieder zu entfernen und an den Landesverband zurückzusenden.

Kosten:

  • Für die Mitgliedschaft fällt pro Kalenderjahr eine Eigenbeteiligung von 100,-€ an.
  • Für die Teilnahme an den Trainings fallen zusätzlich Kosten (z.B. Unterbringung und Verpflegung von Pferd und Reiter und für die Anlagennutzung an.) Diese hat das Mitglied selbst zu tragen.

 

Ende der Mitgliedschaft/Ausscheiden aus der Fördergruppe:

Die Mitgliedschaft endet,

  • wenn die erforderliche Qualifikation nicht mehr erreicht wurde.
  • wenn ausstehende Beitragszahlung nach der 1. Zahlungsaufforderung nicht geleistet werden.
  • jederzeit auf Wunsch des Reiters.
  • Am Ende des Kalenderjahres, in welchem der Reiter 24 Jahre alt geworden ist,

Zum Ausschluss/Verlust der Mitgliedschaft kann führen:

  • Das zweifache Nichterfüllen der Pflichten.
  • Grobes, unreiterliches oder unsportliches Verhalten im Training oder Turnier, sowie eine richterliche Verwarnung im 3. Falle.

Ergebnisse der Vereinsmeisterschaften

2019

2017

2014

2013

2012